Termine

06.02.2012

Geschwadertraining StG2 "Immelmann"
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09.02.2012

Jabo-Abend des StG 2 "Immelmann"
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16.02.2012

Jägerabend des StG 2 "Immelmann"
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26.04.2012

Geschwadergeburtstag
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Die Regeln des St.G 2

 § 1 (Grundsätze)

Das St.G 2 "Immelmann" fliegt (ausser im Training) grundsätzlich für die Seite der Achse.

Oberstes Gebot bei Einsätzen ist es, das eigene und das Leben der Geschwaderkameraden zu schützen. Die Rettung eines Geschwaderkameraden geht immer VOR, auch wenn ein Feind-Abschuss unmittelbar bevor steht! Gerät ein Geschwadermitglied in Not, sind alle anderen Aktionen SOFORT zu beenden und es ist Hilfe zu leisten. Wer sein Leben unnötig aufs Spiel setzt oder seinem Geschwaderkollegen nicht zu Hilfe eilt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. 

§ 2 (Inaktivität)

Entfernt sich jemand unentschuldigt für mehr als DREI Wochen von seiner Einheit, wird er auf die Vermissten-Liste gesetzt. Meldet sich derjenige weitere DREI Wochen nicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Geschwader. Stellt sich danach heraus, dass das Fernbleiben unverschuldet war (PC-Probleme, Telefon defekt, eMail nicht möglich etc.), erfolgt ohne weiteres eine Wiedereinstellung in den aktiven Dienst zu den alten "Konditionen". Es sind Beurlaubungen auf unbegrenzte Zeit möglich (etwa für Schule, Prüfungen, persönliche Auszeiten und ähnliches).

 § 3 (Abmeldung)

Montags ab 20:00h ist Geschwaderabend, an dem möglichst regelmäßig teilgenommen werden sollte. Bei Verhinderung ist dies rechtzeitig im Forum (Warplaner) zu posten.

Bei geplanten Geschwadereinsätzen, zu denen man seine Mitwirkung zugesagt hat, besteht dann auch Anwesenheitspflicht. Sollte man dennoch unerwartet verhindert sein, hat eine Benachrichtigung des jeweiligen Einsatzführers zu erfolgen. Bei ständiger und nicht angekündigter Abwesenheit können Sanktionen von zeitweiliger Beförderungssperre über Degradierung bis hin zum Ausschluss aus dem Geschwader ausgesprochen werden. Ausgenommen davon sind natürlich Beurlaubungen. 

Kriterien für Beförderungen sind u.a. Häufigkeit der Teilnahme an Geschwaderaktivitäten und allgemeine Zuverlässigkeit! 

§ 4 (Ehrencodex)

Es wird niemals ein am Fallschirm hängender Pilot angegriffen! Vulchen* ist grundsätzlich zulässig, aber nur dann erwünscht, wenn es taktische Vorteile bringt. Sinnloses Vulchen* ist zu unterlassen. Landende Flugzeuge werden grundsätzlich nicht angegriffen! Schwarz rauchende Flugzeuge, die nicht durch einen selbst beschädigt wurden und bereits brennende Flugzeuge dürfen nicht angegriffen werden, es sei denn, es besteht akute Gefahr für einen Geschwaderkameraden. Es werden keine Beschimpfungen oder in irgendeiner Form extremistische Äußerungen über öffentliche Chat-Kanäle, im Teamspeak oder im Forum ausgesprochen. Die Mitglieder des St.G 2 "Immelmann" pflegen einen fairen Umgang mit dem Gegner und natürlich allen Mitspielern der gleichen Landesfarbe.

* Vulchen = Angriff auf startende, landende oder notlandende Flugzeuge 

§ 5 (Allianz)

Es besteht zur Zeit eine Allianz mit der I/JG 11, mit der wir uns auch den Server "Kampfverband 13" und den Teamspeakserver teilen. 

§ 6 (Verstösse)

Bei Verstössen gegen diese Regeln, muß mit Abmahnung, befristeter Beförderungssperre und Degradierung um jeweils einen Dienstgrad, in besonders schwerwiegenden Fällen mit Ausschluss aus dem Geschwader gerechnet werden.

Der Stab

 

mit freundlicher Unterstützung durch die WEBexperten