Dienstgrade
Beförderungen auf Beschluss des Stabes nach Leistung und Regelmäßigkeit der Teilnahme an Geschwaderaktivitäten. Nach Erreichen der Mindestzeit für eine Dienstgradstufe wird vom Stab geprüft, ob eine Beförderung angebracht ist.
Zwischen zwei Beförderungen muss mindestens ein Zeitraum von zwei Monaten liegen.
Für Offiziersanwärter gelten die Dienstgrade Fahnenjunker, Fähnrich und Oberfähnrich.
Aktivitätsliste StG2
|
|
Flieger Anfangsdienstgrad nach offizieller Aufnahme ins Geschwader |
|
|
Gefreiter Beförderung frühestens zwei Monate nach der Aufnahme ins Geschwader |
|
|
Obergefreiter Beförderung frühestens zwei Monate nach Beförderung zum Gefreiten |
|
|
Hauptgefreiter Beförderung frühestens zwei Monate nach Beförderung zum Obergefreiten |
|
|
Stabsgefreiter Beförderung frühestens zwei Monate nach Beförderung zum Hauptgefreiten |
|
|
Unteroffizier Beförderung frühestens drei Monate nach Beförderung zum Stabsgefreiten |
|
|
Fahnenjunker (Offiziersanwärter 1. Stufe) Beförderung zu beliebiger Zeit auf Beschluss des Stabes |
|
|
Unterfeldwebel Beförderung frühestens sechs Monate nach Beförderung zum Unteroffizier |
|
|
Feldwebel Beförderung frühestens sechs Monate nach Beförderung zum Unterfeldwebel |
|
|
Fähnrich (Offiziersanwärter 2. Stufe) Beförderung frühestens zwei Monate nach Ernennung zum Fahnenjunker und abgelegte Schwarmführerprüfung |
|
|
Oberfeldwebel Beförderung frühestens sechs Monate nach Beförderung zum Feldwebel |
|
|
Oberfähnrich (Offiziersanwärter 3. Stufe) Beförderung frühestens zwei Monate nach Ernennung zum Fähnrich und abgelegte Staffelführerprüfung |
|
|
Stabsfeldwebel Beförderung frühestens ein Jahr nach Beförderung zum Oberfeldwebel |
|
|
Leutnant Beförderung frühestens zwei Monate nach Beförderung zum Oberfähnrich |
|
|
Oberleutnant Beförderung frühestens ein Jahr nach Beförderung zum Leutnant |
|
|
Hauptmann Beförderung auf besonderen Beschluss des Stabes |
|
|
Major Beförderung auf besonderen Beschluss des Stabes |
|
|
Oberstleutnant Beförderung auf besonderen Beschluss des Stabes |
|
|
Oberst Beförderung auf besonderen Beschluss des Stabes |





























































